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Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Mag. Florian Hofer

1.1. Mag. Florian Hofer betreibt am Standort Imbergstraßen22, 5020 Salzburg, ein Fitnessstudio. Zu den von Mag. Florian Hofer angebotenen Tätigkeiten zählen die Erstellung und Umsetzung von Trainingskonzepten für sport- und gesundheitsbewusste Personen.

1.2. Mag. Florian Hofer bietet ein Startpaket an, das diverse Leistungen beinhaltet und vom Mitglied in Anspruch genommen werden kann. Die Leistungen aus dem Startpaket sind binnen 6 Monaten ab Vertragsabschluss vom Mitglied in Anspruch zu nehmen. Werden die Leistungen innerhalb dieser Zeit nicht in Anspruch genommen, verfallen sie ersatzlos.

1.3.1. Das Mitglied wird hiermit darauf hingewiesen, dass die Mitarbeiter von Mag. Florian Hofer weder einschätzen noch überprüfen können, ob das Mitglied medizinisch für das Training geeignet ist. Dem Mitglied wird daher empfohlen, sich vor Aufnahme des Trainings einer entsprechenden ärztlichen Untersuchung zu unterziehen.

1.3.2. Das Mitglied bestätigt, gesund und in der Lage zu sein, ein frei gewähltes Training zu absolvieren.

1.4. Jede selbständig gewerbliche Tätigkeit im Club (z.B. als Fitness Trainer, Physiotherapeut etc.) ohne diesbezügliche vertragliche Vereinbarung mit Mag. Florian Hofer ist untersagt.

  1. Vertragsdauer, Kündigung

2.1. Das Vertragsverhältnis wird nach Wahl des Mitgliedes monatlich, auf die Dauer von 12 Monaten oder 24 Monaten abgeschlossen.

2.2. Wird das Vertragsverhältnis auf unbestimmte Dauer abgeschlossen, kann es von jeder der Parteien schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende an die E-Mail Adresse personal.fitness.fh@gmail.com gekündigt werden. Diese Kündigungsfrist gilt auch bei einer möglichen behördlichen Schließung.

Praxisbeispiel: Das Mitglied hat ein aktives Abonnement und kündigt am 01. April. Der Vertrag läuft somit bis 31. Mai. Hätte das Mitglied am 31. März gekündigt, dann läuft das Abo bis 30. April.

2.3. Wird das Vertragsverhältnis auf die Dauer von 12 Monaten abgeschlossen, verlängert es sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern das Mitglied das Vertragsverhältnis nicht schriftlich kündigt. Das Recht, die Vertragsverlängerung durch Kündigung zu verhindern, besteht bis spätestens 4 Wochen vor Vertragsende.

2.4. Wird das Vertragsverhältnis auf die Dauer von 12 Monaten/24 Monate abgeschlossen, verlängert es sich automatisch um weitere 12 Monate/24 Monate, sofern das Mitglied das Vertragsverhältnis nicht schriftlich kündigt. Das Recht, die Vertragsverlängerung durch Kündigung zu verhindern, besteht bis spätestens 4 Wochen vor Vertragsende.

2.5. Unabhängig von den Absätzen 2.1. bis 2.4. besteht für beide Parteien in jedem Fall das Recht, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen (außerordentliche Kündigung).

2.6. Wichtige Gründe, die Mag. Florian Hofer zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigen, sind insbesondere

  • Zahlungsverzug des Mitglieds mit mindestens 2 monatlichen Beiträgen trotzerfolgter Mahnung,
  • unsittliches oder anstößiges Verhalten des Mitglieds sowie Begehung einer strafbaren Handlung durch das Mitglied im Rahmen des Trainings,
  • grobe Verstöße des Mitglieds gegen die Haus- und Benutzungsordnung, oder
  • unberechtigte Nichtbefolgung von Anweisungen des Personals von Mag. Florian Hofer
  • Unberechtigte Missachtung von Weisungen des Studiopersonals.
  • Besitz, Konsum oder Anbieten verbotener Stoffe.

2.7. Das Mitglied ist zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt, wenn es Mag. Florian Hofer ein ärztliches Attest vorlegt, in dem bescheinigt wird, dass es die Leistungen von Mag. Florian Hofer aus gesundheitlichen Gründen für die Dauer von zumindest 3 Monaten nicht in Anspruch nehmen kann. Ist das Mitglied an eine bestehende Vertragslaufzeit gebunden, so ist der damit einhergehende Rabatt, der aufgrund der Vertragslaufzeit gewährt wurde, zurückzuerstatten.

Praxisbeispiel: Das Mitglied hat einen laufenden Vertrag mit einem 12-Monatsrabatt und bringt nach 3 Monaten ein ärztliches Attest mit sofortiger Kündigung. Das Mitglied muss in diesem Fall den konsumierten Rabatt für 3 Monate zurückbezahlen.

2.8. Bei Kündigung verfällt das Recht den Vertrag (4.2.) stillzulegen.

2.9. Kündigungen müssen schriftlich per E-Mail an personal.fitness.fh@gmail.com gesendet werden. Kündigungen die über unser Kontaktformular auf der Homepage teampaur.com oder chrispaur.com geschickt werden, oder mündlich ausgesprochen sind, werden nicht entgegengenommen und akzeptiert.

  1. Mitgliedsbeiträge, Startpaket, Zahlungsart, Verzugszinsen, Gebühren

3.1. Die gültigen Tarife werden dem Mitglied vor Vertragsabschluss bekanntgegeben.

3.2. Die Beiträge des vom Mitglied gewählten Tarifs sind jeweils monatlich im voraus zum 1. Des Monats zur Zahlung fällig.

3.3. Die Startpaket wird mit dem ersten Monatsbeitrag fällig und per Lastschrift eingezogen.

3.4. Mag. Florian Hofer bietet die Möglichkeit der Einziehung der Mitgliedsbeiträge und der Gebühr für das Startpaket im Wege des SEPA-Lastschriftverfahrens an. Nimmt das Mitglied dieses Verfahren in Anspruch, werden die Mitgliedsbeiträge monatlich von dem von diesem bekanntgegebenen Konto abgebucht. Wird das SEPA- Lastschriftverfahren in Anspruch genommen, wird die Gebühr für das gewählte Startpaket zeitgleich mit der ersten Lastschriftbuchung des monatlichen Mitgliedsbeitrages abgebucht.

3.4.1. Sollte das Mitglied das SEPA-Lastschriftverfahren ablehnen, ist Mag. Florian Hofer berechtigt, eine monatliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,- Euro für die Erstellung und Verwaltung der Rechnungen zu erheben.

3.5. Ist eine Abbuchung im SEPA-Lastschriftverfahren aus Gründen, die in der Sphäre des Mitglieds liegen (insbesondere mangelnde Kontodeckung) nicht möglich, so sind daraus resultierende Bankgebühren für Rücklastschriften vom Mitglied zu tragen.

3.6. Ist eine Abbuchung im SEPA-Lastschriftverfahren mindestens zwei Mal aus Gründen, die in der Sphäre des Mitglieds liegen, nicht möglich, ist Mag. Florian Hofer berechtigt, das SEPA- Lastschriftverfahren zu kündigen. Auf Antrag des Mitglieds wird Mag. Florian Hofer einer erneuten Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren zustimmen, wenn dem keine berechtigten Gründe entgegenstehen.

3.7. Im Falle des Zahlungsverzugs hat das Mitglied Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe von 4 % p.a. zu leisten. Wird im Falle des Zahlungsverzugs trotz Mahnung unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen keine Zahlung geleistet, ist Mag. Florian Hofer berechtigt, ein Inkassobüro und/oder einen Rechtsanwalt mit der Einbringung der rückständigen Beiträge zu beauftragen. Das Mitglied hat die hierfür anfallenden, zur zweckentsprechenden Betreibung oder Eintreibung der Forderung notwendigen Kosten zu tragen.

3.8. Von Mag. Florian Hofer angebotene Zusatzleistungen (Getränke, Nahrungsergänzungsmittel, Merchandise-Artikel, Startpakete, Kaution, Personal Trainings etc.) werden dem Mitglied ebenfalls im SEPA-Lastschriftverfahren abgebucht. In diesem Fall erfolgt die Abbuchung monatlich mit dem Mitgliedsbeitrag.

3.9. Bei einer Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer (aktuell 20%) werden die Beiträge entsprechend angepasst.

3.10. Wird eine Abbuchung im SEPA-Lastschriftverfahren vom Mitglied unrechtens zurückgeholt, oder das Konto ist nicht gedeckt, oder die Bank wurde gewechselt, oder es wurde eine falsche IBAN verwendet, sind die daraus resultierenden Bankgebühren in Höhe von € 10,- für Rücklastschriften und eine Bearbeitungsgebühr von € 20,- vom Mitglied zu tragen.

3.11. Wertsicherung:

Es wird ausdrücklich die Wertbeständigkeit der laufenden Gebühren vereinbart. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherindex 2015 oder ein an seine Stelle tretender Index. Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den Monat des Abschlusses dieses Vertrages errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis einschließlich 3% bleiben unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat. Alle Veränderungsraten sind kaufmännisch auf eine Dezimalstelle auf- bzw. abzurunden.

3.12. Online Verträge:

„Bei Online-Verträgen können die Dienstleistungen von Mag. Florian Hofer (Zutritt und Nutzung von Mag. Florian Hofer) grundsätzlich erst nach Ablauf der vierzehntägigen Rücktrittsfrist gemäß Fern- und Auswärtsgeschäfts-Gesetz (FAGG) in Anspruch genommen werden. Ich wurde über meine Rücktrittsrechte informiert. Sofern ich die Dienstleistungen von Mag. Florian Hofer vor Ablauf der Rücktrittsfrist in Anspruch nehme, so ist mir bekannt, dass mein Rücktrittsrecht gemäß FAGG erlischt. Bis zur tatsächlichen Nutzung bleibt mein Rücktrittsrecht gemäß FAGG bestehen.“

Das Formular für den Rücktritt vom Vertrag steht auf unserer Website unter www.florian-hofer.at dem Punkt „AGB“ zur Verfügung.

  1. Stilllegung

4.1. Sofern sich das Mitglied in einer vertraglichen Bindung von 12/24 Monaten befindet, ist eine Stilllegung möglich.

4.2. Eine Stilllegung des Mitgliedsvertrags ist nur unter bestimmten Umständen möglich (Absatz 4.3.).

4.3. Der Vertrag kann stillgelegt werden, wenn das Mitglied aus medizinischen oder beruflichen Gründen die Leistungen von Mag. Florian Hofer nicht in Anspruch nehmen kann. Eine Stilllegung aus anderen Gründen ist nicht möglich.

4.4. Eine Stilllegung kann maximal für 3 Monate erfolgen. Voraussetzung für die Stilllegung ist die Vorlage eines ärztlichen Attests oder einer Bescheinigung des Arbeitgebers. Eine Stilllegung ist frühestens nach Ablauf der ersten drei Vertragsmonate möglich. Das ärztliche Attest muss spätestens eine Woche vor Beginn der gewünschten Stilllegung vorgelegt werden.

4.5. Wird eine Stilllegung in Anspruch genommen, verlängert sich der Vertrag um die Dauer der Stilllegung.

4.6. Im Falle einer Stilllegung wird der Mitgliedsbeitrag für die Dauer der Stilllegung nicht abgebucht. Nach Ablauf der Stilllegung wird der Mitgliedsbeitrag wieder regulär abgebucht.

  1. Datenschutz

5.1. Die personenbezogenen Daten des Mitglieds werden von Mag. Florian Hofer unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen erhoben, verarbeitet und genutzt.

5.2. Die Daten werden ausschließlich zur Erfüllung des Vertragszwecks verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsdurchführung notwendig ist.

5.3. Das Mitglied hat jederzeit das Recht, Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu verlangen.

5.4. Das Mitglied hat das Recht, die Berichtigung, Löschung und Sperrung unrichtiger Daten zu verlangen.

5.5. Das Mitglied hat das Recht, jederzeit gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen.

  1. Haftung

6.1. Mag. Florian Hofer haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

6.2. Eine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder um Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

6.3. Mag. Florian Hofer haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen, die das Mitglied in die Räumlichkeiten von Mag. Florian Hofer mitgebracht hat.

6.4. Das Mitglied ist verpflichtet, seine persönlichen Gegenstände in den dafür vorgesehenen Schließfächern zu verwahren.

6.5. Das Mitglied ist verpflichtet, den Anweisungen des Personals von Mag. Florian Hofer Folge zu leisten und die Haus- und Benutzungsordnung einzuhalten.

  1. Sonstiges

7.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

7.2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

7.3. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

7.4. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

7.5. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das für den Sitz von Mag. Florian Hofer zuständige Gericht.

7.6. Widerrufsrecht: Das Mitglied ist jederzeit berechtigt, seine erteilte Zustimmung zur Speicherung, Verarbeitung und/oder Weiterleitung seiner Daten oder einzelner seiner Daten zu widerrufen. Im Fall eines Widerrufs ist die weitere Verwendung der Daten unzulässig. Sofern dadurch jedoch die Einhaltung der Pflichten von Mag. Florian Hofer aus dem Vertragsverhältnis nicht mehr möglich ist, wird Mag. Florian Hofer leistungsfrei.

  1. Änderungen der AGB

Mag. Florian Hofer ist zur Änderung der AGB berechtigt. Hierzu wird Mag. Florian Hofer dem Mitglied mindestens 6 Wochen im Voraus auf die geplanten Änderungen hinweisen. Widerspricht das Mitglied innerhalb dieser 6 Wochen der Änderung nicht, gilt seine Zustimmung als erteilt. Auf diese Folge wird Mag. Florian Hofer dem Mitglied in der Mitteilung besonders hinweisen.

  1. Rechtswahl, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

9.1. Für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und/oder aus einem Vertragsverhältnis zwischen Mag. Florian Hofer und dem Mitglied gilt ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN- Kaufrechtes als vereinbart.

9.2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder des abgeschlossenen Vertrages nichtig oder nicht rechtswirksam sein oder werden, so sind sie nicht anzuwenden. Dies berührt nicht die Gültigkeit und Rechtswirksamkeit der anderen Bestimmungen der AGB bzw. Vertragsbestimmungen. Anstelle der nicht anwendbaren Bestimmung hat zu gelten, was im Hinblick auf Inhalt und Bedeutung der rechtsunwirksamen Bestimmung in diesem Vertrag dem Willen der Parteien am Besten entspricht und das wirtschaftliche Ergebnis der nichtigen und unwirksamen Bestimmung am besten erreicht.